Feuer-, Urnenbestattung

Hierbei wird der Verstorbene mit einem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Ein Sarg für die Feuerbestattung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Beisetzung der Asche erfolgt in einer Urne. Diese kann in Urnengräbern, Urnengemeinschaftsgräbern, anonymen Gräbern und teilweise in vorhandenen Erdbestattungsgräbern beigesetzt werden.

Bei Doppel-, Wahl-, Reihen- und Urnengräbern ist eine freie Gestaltung der Grabstelle mit einem Stein und Blumen möglich. Bei einem anonymen Grab wird nach der Beisetzung das Grab mit Rasen eingesät und eine Gestaltung ist nicht möglich.

Eine Trauerfeier ist in unserer hauseigenen Trauerhalle auf dem Friedhof Diebrock, in den Friedhofskapellen und teilweise auch in den Kirchen möglich.